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Das spanische Start-up-Gesetz
Steueranreize für Unternehmensgründungen und bei Umzug nach Spanien
In Spanien ist am ein Gesetz zur Förderung des Ökosystems von Start-ups in Kraft getreten. Kernpunkte des Gesetzes sind neben zahlreichen steuerlichen Erleichterungen für Start-up-Unternehmen, ein neues Visum für Telearbeiter und eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der sog. Lex Beckham, die Zuzügler für einen befristeten Zeitraum einer nur eingeschränkten Einkommen- und Vermögensbesteuerung unterwirft. Abschließend enthält das Gesetz auch Regelungen zur Einführung der Mindestbesteuerung ab Juni 2024.
Das sog. Start-up-Gesetz führt diverse Steueranreize für in Spanien ansässige Start-ups und deren Investoren ein. Unter anderem werden der Körperschaftsteuersatz für Start-ups temporär auf 15 % reduziert und Freibeträge für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erhöht.
Mit der Einführung eines neuen Visums für Telearbeiter werden auch administrative Hürden für Umzüge von potenziellen Fachkräften – insbesondere aus Drittstaaten – nach Spanien gefördert.
Zudem wird der Anwendungsbereich der Sonderregelung für Zuzügler (sog. Lex Beckham oder Beckham Law) umfassend ausgedehnt. Nach dieser Sonderregelung werden Zuzügler nur mit spanischem Einkommen und Vermögen besteuert.