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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 99

ISA (DE) 550: Nahe stehende Personen

Inhalte und deutsche Modifikationen

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

ISA (DE) 550 „Nahe stehende Personen“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 550 „Related Parties“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 550 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar.

Der Beitrag ist Teil einer Reihe von Beiträgen über die zu den GoA des IDW zählenden ISA (DE). Neben den einzelnen, zu den GoA des IDW gehörenden ISA (DE) werden in der Beitragsreihe auch formale Änderungen im Gefüge der GoA des IDW durch die Anwendung der ISA (DE) sowie daraus entstehende materielle Änderungen gegenüber den bisherigen IDW Prüfungsstandards im Überblick behandelt.

Philipps, Anpassungsbedarf bei Anwendung der ISA (DE), WP Praxis 11/2021 S. 360, NWB LAAAH-92961

Kernaussagen
  • ISA (DE) 550 ist Teil der GoA des IDW. Der Standard enthält die Regelungen des ISA 550 und ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.

  • Zur Umsetzung der Vorgaben in ISA (DE) 315 (Revised), ISA (DE) 330 und ISA (DE) 240 formuliert der Standard Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer zum Umgang mit Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen bei Durchführung einer Abschlussprüfung. Zweck dessen ist, dass Abschlussprüfer stets ein ausreichendes Verständnis über Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen erlangen und – soweit nach den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen einschlägig – ausreichende geeignete Prüfungsnachweise über deren ordnungsmäßige Identifikation und Erfassung sowie Angabe(n) im Abschluss erlangen.

  • ISA (DE) 550 ist für jede Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISA (DE)/IDW PS relevant und von Bedeutung. Der Standard ist (vor allem) auch im Zusammenhang mit ISA (DE) 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“ zu lesen.

I. Bedeutung und Aktualität des Themas

Bei Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden) werden die International Standards on Auditing (DE) (ISA (DE)) fester Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW. Diese GoA des IDW schließen dann neben bestimmten IDW Prüfungsstandards (IDW PS) mehrheitlich sog. International Standards on Auditing (ISA) unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten (ISA (DE)) ein. Einer dieser ISA (DE) als Teil der GoA des IDW ist ISA (DE) 550 „Nahe stehende Personen“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 550 „Related Parties“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .

ISA (DE) 550 zählt zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Prüfungsnachweise“ (ISA 500-599). Der Standard formuliert Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer zum Umgang mit Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen bei Durchführung einer S. 100Abschlussprüfung. Dazu zeigt der Standard, wie die Vorgaben der ISA (DE) 315 (Revised), ISA (DE) 330 und ISA (DE) 240 mit Blick auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen von Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen anzuwenden sind.

Aufgrund der zeitlich schon längeren inhaltlichen Anwendungshistorie der ISA in Deutschland sind die deutschen Berufsangehörigen bereits mit den Grundaussagen des ISA (DE) 550, nicht aber mit seinen Inhalten im Detail sowie mit seinen deutschen Modifikationen vertraut. Hier setzt der vorliegende Beitrag an. Er behandelt ISA (DE) 550 in einer zusammenfassenden Darstellung, mit verkürzter, übersichtlicher Wiedergabe seiner Inhalte, orientiert an der Gliederung seiner Anforderungen. Zweck dieser Zusammenfassung ist, allen Interessierten einen detaillierten Überblick über die Standardinhalte zu geben und bei der möglichst effizienten Einarbeitung darin zu unterstützten; sie vermag den Standardtext indes nicht zu ersetzen.

Die Behandlung des Standards beginnt mit einer visuellen, durch Stichworte angereicherten Inhaltsübersicht (Abschnitt II.). Darauf folgend werden der Anwendungsbereich, der Anwendungszeitpunkt und die Ziele des Standards (Abschnitt III.), die Art der Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen sowie die Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer im Überblick (Abschnitt IV.) und die im Standard enthaltenen Begriffsdefinitionen (Abschnitt V.) beschrieben. Anschließend werden die Anforderungen mit ihren zugehörigen Anwendungshinweisen im Standard je Gliederungspunkt nutzerfreundlich „auf einen Blick“ verbal und zum Teil auch visuell dargestellt (Abschnitt VI.). Zum Schluss des Beitrags werden auch die Modifikationen der „D-Textziffern“ im Standard zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (und berufsüblichen Verhaltensweisen) „en bloc“ aufgeführt (Abschnitt VII.).

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ISA (DE) 550: Nahe stehende Personen

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