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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 115

Verbotsirrtum und dessen Grenzen

Dipl.-Kfm. Christoph Schneider

Über die ungebremste Regelungswut des Gesetzgebers ist alles gesagt. Die EU und die Bundes- und Landesregierung lassen sich immer neue Vorgaben einfallen, auch die Behörden sind nicht untätig. Berater und Mandanten fragen sich, ob der Einzelne alle Gesetze und Verordnungen kennen kann – ja kennen muss –, zumindest die, welche seine berufliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Darauf aufbauend stellt sich die Frage, wie Gerichte über Menschen urteilen, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln und dennoch ein Gesetz verletzen. Welche Aufgaben sollen und können Mandanten eigenverantwortlich wahrnehmen und welche an einen externen Spezialisten delegieren? Sind die Voraussetzungen gegeben, um sich auf einen sog. Verbotsirrtum berufen zu können?

Was ist ein Verbotsirrtum?

Unter gewissen Voraussetzungen ist ein Handelnder vor einer Strafverfolgung geschützt. Ein Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. § 17 StGB führt dazu aus: „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe n...

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