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BFH Urteil v. - V R 18/83 BStBl 1988 II S. 971

Gesetze: UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. bUStG 1973 § 2 Abs. 3UStG 1973 § 15

- Gemeinde kann Parkanlagen ihrem unternehmerischen Bereich (Kurbetrieb) zuordnen - (Mit-)Benutzung solcher Anlagen durch Nicht-Kurgäste kein Verwendungseigenverbrauch

Leitsatz

Eine Gemeinde kann Parkanlagen ihrem unternehmerischen Bereich - Kurbetrieb als Betrieb gewerblicher Art - zuordnen (§ 15 Abs. 1 UStG 1973). Die (Mit-)Benutzung solcher Anlagen durch Nicht-Kurgäste führt nicht zu Verwendungseigenverbrauch der Gemeinde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 971
BFH/NV 1988 S. 3 Nr. 11
QAAAA-92710

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BFH, Urteil v. 18.08.1988 - V R 18/83

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