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SV-Status | Bauarbeiter als Gesellschafter der beauftragten GbR
Ein sog. Nachunternehmervertrag zwischen dem Auftraggeber und einer GbR, der in der Praxis in keinem seiner wesentlichen Punkte umgesetzt wird, ist für die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Gesellschafter der GbR nur von geringer Aussagekraft. Der Begriff der illegalen Beschäftigung erfasst nicht nur Fälle der einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer verabredeten „Schwarzarbeit“, sondern alle Formen bewusster Zuwiderhandlungen des Arbeitgebers, bei denen der Verpflichtung nicht nachgekommen wird, Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten.
Die gesamte Konstruktion der vertraglichen Regelungen unterstellt vorliegend ein echtes Bau-Subunternehmer-Verhältnis zwischen dem Unternehmer als Generalunternehmer und der GbR als Nachunterneh...