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Einkommensteuer: Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR
Dr. Anke Morsch kommentiert das .
Leitsatz:
Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze der Umqualifizierung der i. Ü. vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen.
Die seitwärts abfärbende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 EStG n. F. ist für gemischt tätige vermögensverwaltende Personengesellschaften nicht stärker einzuschränken, als dies bisher für gemischt tätige freiberufliche Personengesellschaften geschehen ist.
§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 und § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG n. F. sind verfassungsgemäß.
Lernfazit:
Die Entscheidung enthält gerade auch wegen ihrer verfassungsrechtlichen Aussagen zur „echten“ Rückwirkung beachtliches Potential, in prüfungsrelevanten Situationen aufzutauchen. Hier sollte es genügen, die „Abfärbe- oder Infektionstheorie“ im Ansatz erläutern und anwenden zu können sowie Kenntnisse zur Frage der gesetzlichen Rückwirkung im Steuerrecht zu besitzen.