Ermessensentscheidung; Geschäftsführer; Haftung; Handelsregister
Rechtsfrage
1. Kann ein rechtmäßig bestellter formeller Geschäftsführer nach Wegfall seiner Eignung i.S. des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG weiterhin als Person gemäß § 34 AO angesehen werden?
2. Inwieweit tritt ein Geschäftsführer bereits durch seine Eintragung im Handelsregister entsprechend § 35 AO nach außen hin auf?
3. Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen an, wenn die Behörde – trotz vom FG festgestellter ausreichender Sachverhaltsermittlung – keine Kenntnis vom tatsächlichen Sachverhalt hatte und haben konnte?
Gesetze: AO § 191, AO § 69, AO § 34, AO § 35, GmbHG § 6 Abs 2 S 2 Nr 3, AO § 5
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-35993