Vollständiger Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften keine Geschäftsveräußerung im ganzen
Leitsatz
1. Die Verfahrensverbindung auch noch in der Revisionsinstanz kann unter bestimmten Voraussetzungen die notwendige Beiladung ersetzen.
2. Die Geschäftsveräußerung ist unter der Geltung des UStG 1967 weiterhin steuerbar.
3. Die Rechtsprechung des BFH zu § 85 UStDB 1951, die den vollständigen Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften als Geschäftsveräußerung im ganzen beurteilte, wird für das UStG 1967 nicht fortgeführt.