Sind erhaltene Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Grundstücksflächen zur Verwendung der Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die den Nutzungsberechtigten befähigen, dass ihm dafür sogenannte Ökopunkte durch die Untere Naturschutzbehörde gewährt werden (siehe dazu die Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung vom - GVOBl 2017, 223 des Landes Schleswig-Holstein), bei Zufluss sofort zu versteuern oder kann der Steuerpflichtige sie im Streitfall auf eine Laufzeit von 20 Jahren (abgeleitet aus dem Förderzeitraum des Erneuerbare-Energien-Gesetzes -EEG-) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG verteilen, wenn die vertragliche Grundlage auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und frühestens nach Ablauf von 30 Jahren ordentlich gekündigt werden kann?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Grundstücke; Nutzungsentschädigung; Windkraft; Zurverfügungstellung
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2024 S. 296 BFH/PR 2024 S. 155 Nr. 6 BFH/PR 2024 S. 155 Nr. 6 DStR 2024 S. 547 Nr. 10 EStB 2024 S. 134 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2024 S. 276 LAAAJ-35976
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.