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Das spanische Start-up-Gesetz
In Spanien ist am ein Gesetz zur Förderung des Ökosystems von Start-ups (Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes) in Kraft getreten (Gesetz 28/2022 v. ). Schlüsselpunkte des Gesetzes sind neben zahlreichen steuerlichen Erleichterungen für Start-up-Unternehmen, ein neues Visum für Telearbeiter und eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der sog. Lex Beckham, das Zuzügler für einen befristeten Zeitraum einer eingeschränkten Einkommens- und Vermögensbesteuerung unterwirft. Abschließend enthält das Gesetz auch Regelungen zur Einführung der Mindestbesteuerung ab Juni 2024.
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I. Steuerliche Anreize für Start-up-Unternehmen
Mit dem Start-up-Gesetz tritt eine Vielzahl von Regelungen in Kraft, die den rechtlichen Rahmen für Start-ups begünstigen. Dazu zählt ein ermäßigter Körperschaftsteuersatz von 15 % (anstelle von 25 %) im ersten Jahr, in dem die Bemessungsgrundlage positiv ist, sowie in den folgenden drei Steuerjahren. Zudem müssen in den ersten zwei Jahren nach Erreichen einer positiven Besteuerungsgrundlage keine Vorauszahlungen geleistet werden.
Um die Liquidi...