Online-Nachricht - Freitag, 17.03.2023

Gesetzgebung | Dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz in Restaurants gefordert (Bundestag)

Mit der Forderung, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu besteuern, hat sich der Bundestag am Donnerstag, , befasst. Ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (BT-Drucks. 20/5810) wurde an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion:

  • Die CDU/CSU-Fraktion verweist darauf, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % zum vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden sei - zuletzt bis Ende 2023. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es sei angenommen worden, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

  • Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen nach Ansicht der Unionsfraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen. Vor allem im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei.

  • Außerdem weisen die Abgeordneten darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewährten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz. Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer-Mindereinnahmen gibt die Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB JAAAJ-35699