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Stolperfallen bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten eines Vermietungsobjekts
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 843Wer sich an der im Steuerrecht altbekannten Weisheit orientiert, dass ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung erleichtert, ist bei dem Thema „anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)“ schlecht beraten. Die Vorschrift weist bei der Rechtsanwendung eine Vielzahl von Stolperfallen und Fallstricken auf, so dass die Alternativen „Sofortabzug“ und „Gebäudeabschreibung“ häufig auf Messers Schneide stehen. Die Rechtsprechung hat der Vorschrift in der Vergangenheit immer wieder neue Richtungen für die Auslegung gegeben, so dass die Anwendung der Vorschrift bis zu einem gewissen Grad als „gefahrgeneigte Arbeit“ bezeichnet werden kann.
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Stolperfallen bei den zentralen Tatbestandsmerkmalen der Vorschrift
[i] Ronig, Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen, Grundlagen, NWB NAAAE-31472 Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zum Vorliegen von anschaffungsnahen Herstellungskosten weist bereits bei dem unbestimmten Rechtsbegriff der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen eine erhebliche Unschärfe aus, da das Gesetz hierzu keine näheren Ausführungen enthält, was konkret darunter zu verstehen ist. Auch die beiden im Satz 2 der Vorschrift geregelten Ausnahmen (Vorliegen einer Erweiterung; Erhaltungsarb...