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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug von Forschungseinrichtungen; Änderung des Abschnitts 2.10 UStAE
In seinem nimmt das Bundesfinanzministerium zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen Stellung.
I. Hintergrund
Der Bundesrechnungshof hatte in der Vergangenheit mehrmals beanstandet, dass Forschungseinrichtungen im Bundesgebiet keiner einheitlichen und gleichmäßigen Umsatzbesteuerung unterliegen würden, da sowohl der Umfang der unternehmerischen Betätigung als auch der damit zusammenhängende Vorsteuerabzug von den Finanzämtern unterschiedlich beurteilt wird. Das BMF setzt sich in seinem Schreiben vom mit der Frage der Unternehmereigenschaft und dem Umfang des Vorsteuerabzuges auseinander.
II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF - Schreibens vom 27.1.2023
Das BMF definiert Forschungseinrichtungen als Einheiten, die Forschungsprojekte oder Forschungsprogramme durchführen. Diese können abhängig von ihrer Organisation rechtlich selbständige Unternehmer oder unselbständiger Teil einer anderen rechtlich selbständigen Einrichtung sein. Erfreulich ist insbesondere die klare Aussage, wonach zum unternehmerischen Bereich neben der Eigen- und die Auftragsforschung auch der weitere Technolog...