Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KG Berlin 28.10.2022 22 W 53/22, NWB 11/2023 S. 752

GmbH | Durchführung einer Nachtragsliquidation

Der Eintragung des Erlöschens der Firma (§ 74 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) steht es entgegen, wenn gegen die Gesellschaft Klage erhoben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das Sperrjahr (§ 73 Abs. 1 GmbHG) bereits abgelaufen ist. Wird die Gesellschaft trotz des Klageverfahrens auf die Anmeldung (§ 74 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) hin gelöscht, ist eine Nachtragsliquidation durchzuführen.

Anmerkung:

Es ist nach Ansicht des Gerichts wie beim Auffinden von Vermögen nach einer Löschung nach § 394 FamFG (Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften) eine Nachtragsliquidation durchzuführen. Mit der Wiedereintragung der Gesellschaft werde nicht die wirksame Niederlegungserklärung der Liquidatoren infrage gestellt, so dass es ohnehin zu einer Bestellung neuer Vertretungsorgane kommen müsse.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen