Mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit oder steuerlich unbeachtliche Liebhaberei bei Vermietung einer Ferienwohnung?
Leitsatz
Wird zur Begründung, daß die Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei zu werten ist, darauf abgestellt, daß der Steuerpflichtige über einen längeren Zeitraum Verluste erzielt hat, so sind für die Ermittlung der Höhe der Verluste die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften maßgebend; dies gilt auch für den Ansatz eines Nutzungswerts bei Selbstnutzung der Eigentumswohnung durch den Steuerpflichtigen. Für den Verlustzeitraum sind Wertänderungen der Ferienwohnung zu berücksichtigen, sofern deren Nutzung im Falle der Verneinung der Liebhaberei einen Gewerbebetrieb darstellen und daher nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen würde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 778 BFH/NV 1988 S. 1 Nr. 9 BAAAA-92660
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