Gesetze: EStG 1974 § 4 Abs. 3EStG 1974 § 13 Abs. 2EStG 1974 § 13a Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3, Abs. 4 Nrn. 1, 2 und 5 sowie Abs. 6 Nr. 3GDL §§ 11 und 12BewG § 33 Abs. 1BewG § 34 Abs. 4BewG § 41FGO § 119 Nr. 3
Zur Berücksichtigung der Gewinne aus Pensionsviehhaltung bei der Gewinnermittlung aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Leitsatz
1. § 13a Abs. 6 Nr. 3 EStG 1974 (Zuschlagsbereich) erfaßt auch die Erträge aus der Pensionsviehhaltung (hier aus der Haltung sog. Warte-Bullen).
2. Sind im Grundbetragsbereich bereits erfaßte Eigenerzeugnisse (Futter) im Zuschlagsbereich verbraucht worden, so sind sie dort mit dem Marktpreis als Betriebsausgaben abzusetzen.
3. Die auf den Zuschlagsbereich entfallende Arbeitsleistung des Betriebsinhabers und seiner zu berücksichtigenden Angehörigen führt zur entsprechenden Kürzung des Wertes der Arbeitsleistung im Grundbetragsbereich.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 774 UAAAA-92658
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