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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis
Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 121 Nr. 2 BewG; § 1939, § 2147 BGB).
Liegt keine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht vor, tritt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG die Steuerpflicht für den Vermögensanfall ein, der in Inlandsvermögen i. S. des § 121 BewG besteht ( beschränkte Steuerpflicht). Der Begriff des Inlandvermögens wird in § 121 BewG abschließend bestimmt, so der BFH. Zum Inlandsvermögen gehört u. a. nach § 121 Nr. 2 BewG „das inländische Grundvermögen“. Bei einem Vermächtnis, das einen Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem inländischen Grundstück verschafft, ist nicht das anteilige inländische Grundstück, sondern vielmehr der Sachleistungsanspruch auf Verschaffung von Miteigentum an diesem Grunds...