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Einkommensteuer | Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen (Bezug: § 33 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG).
Die §§ 33, 33a und 33b EStG stellen nur außergewöhnliche – insbesondere existentiell notwendige oder der Sicherung der Existenz dienende – atypische Aufwendungen steuerfrei (Senatsbeschluss vom - VI R 30/14, NWB PAAAE-94661, BStBl 2015 II S. 775). Aufwendungen erwachsen einem Stpfl. zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG). Aufwendungen für den behindertengerechten Gartenumbau entstehen aus Sicht des BFH nicht zwangsläufig. Zwar war die Umbaumaßnahme im Urteilsfall eine Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustands der Klägerin. Die Klägerin war jedoch nicht aus re...