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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 102/22

Gesetze: BewG § 51a Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; UStG § 24 Abs. 1 S. 3UStG

Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG bei gemeinschaftlicher Tierhaltung

Leitsatz

  1. Eine flächenvieheinheitenproportionale Beschränkung sieht § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BewG nicht vor.

  2. Bei der Bestimmung der Grenze des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BewG sind die gesamten von den Gesellschaftern oder Mitgliedern regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu berücksichtigen

Fundstelle(n):
XAAAJ-35437

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 05.09.2022 - 11 K 102/22

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