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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 11 | Kapitaleinkünfte: Keine Steuerpflicht von Zinsen aus nicht fremdüblichem Vertrag zwischen Angehörigen

Von einem nahen Angehörigen erhaltene Zinsen sind nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster nicht steuerpflichtig, wenn der zugrunde liegende Darlehensvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist. Unabhängig davon fehlt es an einer Überschusserzielungsabsicht, wenn ein hingegebenes Darlehen dieselben Konditionen enthält wie das Refinanzierungsdarlehen.

Eine Erwähnung wert ist auch eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Münster zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Finanzgericht hat nämlich rechtskräftig geurteilt: Von einem nahen Angehörigen erhaltene Zinsen sind nicht steuerpflichtig, wenn der zugrunde liegende Darlehensvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist. Unabhängig davon fehlt es an einer Überschusserzielungsabsicht, wenn ein hingegebenes Darlehen dieselben Konditionen enthält wie das Refinanzierungsdarlehen.

Ein Vater stellte seinem Sohn einen Betrag von 100.000 € darlehensweise zur Verfügung. Dieser benötigte das Geld zur Einzahlung in die Rücklage einer GmbH, die sich in Liquiditätsschwierigkeiten befand. Hierfür nahm der Vater ein Darlehen in gleicher Höhe bei seiner Bank auf und gab die mit der Bank verein...

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