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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 10 | Anteilsrotation: Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist grds anzuerkennen

Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen – also die sog. Anteilsrotation – zwischen den wesentlich Beteiligten einer GmbH zum Zweck der Verlustrealisation ist grds. anzuerkennen. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof allerdings nicht, wenn – wie im Streitfall – der vereinbarte Kaufpreis krass vom Wert der veräußerten bzw. erworbenen Beteiligung abweicht.

Die wechselseitige Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zwischen den wesentlich Beteiligten einer GmbH ist grds. anzuerkennen. Auch wenn durch die sog. Anteilsrotation Verluste realisiert werden sollen. – Das hat jüngst der Bundesfinanzhof bekräftigt und damit die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt.

Dies gilt allerdings nicht, wenn – wie im Streitfall – der vereinbarte Kaufpreis krass vom Wert der veräußerten bzw. erworbenen Beteiligung abweicht. Es liegt dann ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor – i. S. von § 42 AO.

Im Urteilsfall tauschten zwei wesentlich Beteiligte einer GmbH ihre Anteile. Der vereinbarte Kaufpreis von 12.500 € machte weniger als 10 % des Stammkapitals aus. Die Beteiligten erwirtschafteten üb...

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