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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 28 | Darlehensverträge: Einkommensteuerpflicht von Nutzungsentschädigungen bei einer Rückabwicklung

Der Nutzungswertersatz aus der Rückabwicklung des Darlehens für eine vermietete Wohnung führt nicht zu Kapitaleinkünften. Die Nutzungsentschädigung steht aber im Zusammenhang mit den für das widerrufene Darlehen gezahlten Schuldzinsen, die als Werbungskosten abgezogen wurden. Der teilweise Rückfluss dieser Werbungskosten ist deshalb nach einem Urteil des FG Düsseldorf als steuerpflichtige Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren.

Führt eine nach dem Widerruf eines Darlehens von einer Bank gezahlte Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen zu steuerpflichtigen Erträgen? – Diese Frage muss der Bundesfinanzhof in einem weiteren spannenden Revisionsverfahren beantworten.

Die Kläger hatten 2007 bei einer Bank zwei Darlehen aufgenommen. Ein Darlehen diente der Finanzierung ihrer privat genutzten Wohnung, das andere verwendeten sie zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung. Nach Widerruf der beiden Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und dem Abschluss von Zivilrechtsstreitigkeiten erhielten die Kläger von der Bank im Rahmen der Rückabwicklung einen Nutzungswertersatz i. H. von kna...

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