Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1GewStG § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 2GewStG § 8 Nrn. 1 und 2GewStG § 12 Abs. 1 Nr. 1
Zur verfassungskonformen Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die während der Gründungsphase einer Kapitalgesellschaft entstehen
Leitsatz
1. Die Hinzurechnung nur solcher Renten und dauernden Lasten, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebes (Teilbetriebes) oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen, gemäß § 8 Nr. 2 GewStG verletzt nicht den Gleichheitssatz.
2. Ist eine Kapitalgesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen, so hindert es dieser Umstand nicht, sich zeitlich anschließende Tätigkeiten der Gründungsphase i.S. des § 8 Nrn. 1 und 2 und des § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG zuzurechnen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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