Umsatzsteuerliche Organschaft: Finanzielle Eingliederung im Falle ei-ner Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit
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Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft:
Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? Das Verfahren XI R 16/18 war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-141/20 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen XI R 29/22 wieder aufgenommen.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAJ-35285