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Arbeitshilfe - Stand: 09.03.2023
Zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemietete Unterkünfte sind keine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – Mustereinspruch
Handelt es sich bei zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemieteten Unterkünften um (fiktive) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Ist eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ausgeschlossen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().