Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Aktensicht in Vorgänge der Betriebsprüfung?
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Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch gemäß Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 41 Abs. 2 Buchst. a EU-GR-Charta auf vollständige Akteneinsicht, inklusive einer anonymen Anzeige im Betriebsprüfungsverfahren entgegen den Beschränkungen aufgrund des Steuergeheimnisses i.S. des § 30 AO?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAJ-35249