Berücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
1. Sind abkommensrechtlich freigestellte "finale" Verluste einer endgültig geschlossenen ausländischen Betriebsstätte mangels Vergleichbarkeit der Situation in- und ausländischer Betriebsstätten im Inland nicht abzugsfähig?
2. Das Verfahren I R 17/16 war durch Beschluss vom bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-650/16 ausgesetzt und wurde nachfolgend unter dem Az. I R 49/19 (I R 17/16) fortgesetzt.
3. Das Verfahren I R 49/19 (I R 17/16) war durch Beschluss vom bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-538/20 ausgesetzt.
4. Nach dem (EU:C:2022:717 ) wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 44/22 (I R 49/19, I R 17/16) fortgesetzt.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
WAAAJ-35245