Arbeitshilfe - Stand: 01.08.2023

Berücksichtigung von finalen ausländischen Betriebsstättenverlusten aus der Beteiligung an einer österreichischen Personengesellschaft

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Berücksichtigung von finalen ausländischen Betriebsstättenverlusten aus der Beteiligung an einer niederländischen Personengesellschaft

1. Sind neben den Betriebsstättengewinnen nach Art. 5 DBA-Niederlande auch die Betriebsstättenverluste aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen?

2. Befinden sich ausländische Betriebsstätten im Bezug auf Maßnahmen, die der Ansässigkeitsstaat der (Mutter-)Gesellschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung derer Gewinne ergreift, grundsätzlich nicht in einer mit der Situation einer inländischen Betriebsstätte vergleichbaren Situation?

3. Besteht im Fall einer Freistellungsbetriebsstätte keine unionsrechtliche Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Berücksichtigung von finalen Verlusten?

4. Das Verfahren I R 49/17 war durch Beschluss vom bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-538/20 ausgesetzt.

5. Nach dem (EU:C:2022:717 ) wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 43/22 (I R 49/17) fortgesetzt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
MAAAJ-35244