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Arbeitshilfe - Stand: 09.03.2023
Keine Aktivierung von Ansprüchen anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
1. Sind die Bilanzierungsgrundsätze der (BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505), vom - X R 49/89 (BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904) und vom - IV R 29/12 (BFHE 249, 177, BStBl II 2017, 668) anwendbar?
2. Sind Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().