Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls
Leitsatz
Wird von einer der Baubranche beruflich nicht verbundenen Person auf einem ihr bereits längere Zeit gehörenden Grundstück ein Mietwohngebäude mit acht Wohneinheiten errichtet und werden die Wohnungen auf die Dauer von fünf bis zehn Jahren vermietet, so läßt eine zwei Jahre später erfolgende Umwandlung von sieben Wohneinheiten in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung innerhalb der darauf folgenden vier Jahre den Gesamtvorgang nicht zu einer gewerblichen Betätigung werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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