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Übertragung von Gutscheinen nach der ab 1.1.2019 geltenden Rechtslage
Der BFH hat sich in seinem Urteil v. – XI R 21/21 mit der Gutscheinbesteuerung vor Einführung des § 3 Abs. 13 bis 15 UStG auseinandergesetzt. Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen beschäftigt sich in einem vergleichbaren Sachverhalt mit der ab geltenden neuen Rechtslage. Im Wesentlichen geht es in zwei Fragen darum, ob hier ein Einzweck- oder ein Mehrzweckgutschein nach der neuen Rechtslage vorliegt.
I. Leitsätze (amtlich)
Liegt ein Einzweck-Gutschein i. S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn
zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaats an Endverbraucher erbracht werden sollen,
aber die Fiktion des Art. 30b Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 MwStSystRL, nach der auch die Übertragung des Gutscheins zwischen Steuerpflichtigen zur Erbringung der Dienstleistung, auf die sich der Gutschein bezieht, zu einer Dienstleistung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats führt?
Falls die Frage 1 verneint wird (und damit im Streitfall ein Mehrzweck-Gutschein vorliegt): Steht Art. 30b Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL, wonach die tatsächliche Erbringung der Dienstleistungen, für die der Erbringer der Dienstleistungen einen Mehrzweck-Gutschein als Gegenleistung oder Teil einer solchen annimmt, der Me...