- Zu den Tatbeständen der ,,Leistung gegen Entgelt'' und des ,,Entgelts für die Leistung'' bei einer ,,Mietgarantiezahlung'' - Zur Korrektur der vereinbarten Gegenleistungen bei einer Bündelung von Verträgen bei einem Bauherrenmodell
Leitsatz
1. Eine rein versicherungstechnische Anknüpfung der Ersatzleistung eines Dritten an einen - unter Umständen nur geplanten - Umsatz erfüllt nicht die Tatbestände der ,,Leistung gegen Entgelt'' und des ,,Entgelts für die Leistung''.
2. Zur Korrektur der vereinbarten Gegenleistungen bei einer Bündelung von Verträgen im Rahmen eines Bauherrenmodells.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 640 RAAAA-92620