Zur Behandlung von Finanzierungsbeihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungsbeihilfen zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft vom als Betriebseinnahmen und zur Abgrenzung zwischen genossenschaftlichen Rückvergütungen und verdeckten Gewinnausschüttungen
Leitsatz
1. Finanzierungsbeihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungsbeihilfen zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft vom sind Betriebseinnahmen.
2. Die Verpachtung des Betriebs und die nicht zur Finanzierung neuer Betriebsanlagen verwendete Finanzierungsbeihilfe ist Grundlage eines Nebengeschäfts i.S. des § 35 Abs. 2 Satz 5 KStDV a.F. (= § 22 Abs. 1 Satz 4 KStG 1977).
3. Zum Verhältnis genossenschaftlicher Rückvergütungen und verdeckter Gewinnausschüttungen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 592 DAAAA-92603
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