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WPK | Eckpunktepapier zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Kürzlich hat der Vorstand der WPK über die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; EU-Richtlinie 2022/2464 vom zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) in deutsches Recht beraten, insbesondere in Bezug auf die Ausübung der darin eröffneten Mitgliedstaatenwahlrechte. Der Vorstand der WPK sieht diese Ausübung als Weichenstellung für die weitere Umsetzung der CSRD an und hat seine Meinung dazu in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. In Bezug auf Fragen rund um die Prüfung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung vertritt der Vorstand der WPK darin die folgenden Auffassungen:
Person des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte ausschließlich dem gewählten Abschlussprüfer obliegen. Mitg...