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Pillar Two – Ermittlung der globalen Ergänzungssteuer
Die Ausgangsgrößen für die Berechnung der Ergänzungssteuer bilden die „maßgeblichen Gewinne oder Verluste“ und die „angepassten erfassten Steuern“, die auf Basis eines anerkannten Rechnungslegungsstandards und nach Vornahme zahlreicher Korrekturen in der Handelsbilanz II jeder Konzerneinheit zu ermitteln sind. Einige der nach der EU-Richtlinie durchzuführenden Anpassungen können bei deutschen Geschäftseinheiten zu schwerwiegenden Verwerfungen führen.
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I. Beteiligungen und Dividenden
Dividenden, die eine Konzerneinheit aufgrund einer Beteiligung erhält, sind gem. Art. 16 Abs. 1 Buchst. b RL (EU) 2022/2523 von der Bemessungsgrundlage ausgenommen, wenn die Beteiligungsquote seit mindestens einem Jahr wenigstens 10 % beträgt. Damit steht die GloBE-Regel nicht im Einklang mit der nationalen Vorschrift in § 8b Abs. 1 und 4 KStG.
Entstehen Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, werden diese nur dann aus der GloBE-Bemessungsgrundlage ausgenommen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 10 % beträgt. Dagegen sieht § 8b Abs. 2 KStG keine Mindestbeteiligungsquote vor, so dass Ergebnisse aus der Veräußerung oder Tei...