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Frankreich | Anwendung der Regelungen zur Mehrwertsteuergruppe
[i]Frankreich eröffnet die Möglichkeit zur Einrichtung einer MehrwertsteuergruppeFrankreich hat Art. 11 MwStSystRL (die Regelung zur Mehrwertsteuergruppe), auf dem auch die deutsche umsatzsteuerliche Organschaft beruht, in nationales Recht umgesetzt. Die Regelung trat am in Kraft. Die Neuregelung richtet sich insbesondere an Unternehmen der Finanzbranche, denen die Möglichkeit eröffnet werden soll, die konzernintern erbrachten Leistungen mehrwertsteuerlich neutral zu gestalten.
Die neue Regelung ist fakultativ für in Frankreich ansässige Unternehmen anwendbar (einschließlich Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Frankreich), die in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht miteinander verbunden sind. Die Option muss jeweils spätestens zum 31. Oktober in näher bestimmter Weise mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres ausgeübt...