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BFH | EuGH-Vorlage zur Rechtslage ab 2019 bei der Besteuerung von Gutscheinen
Die Klägerin vertrieb im Jahr 2019 Guthabenkarten (Gutscheincodes) zum Aufladen von Nutzerkonten mit näher bestimmten Nennwerten in Euro. Nach Aufladung des Kontos konnten im Online-Store der britischen Anbieterin Y digitale Inhalte zu den dort bestimmten Preisen erworben werden. Y war Herausgeberin der Karten. Für im Inland ansässige Kunden mit einem deutschen Nutzerkonto war die Kennung DE vorgesehen. Die Klägerin wies in ihrem Internetshop auf eine „strikte Ländertrennung“ hin – es könne nur Guthaben aktiviert werden, das tatsächlich für das Land des betreffenden Kontos bestimmt war. Für Falschangaben wurde u. a. die Sperrung des Kontos angedroht. Y vertrieb die Karten mit unterschiedlicher Länderkennung über verschiedene Zwischenhändler. Die Klägerin bezog die...