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BFH Urteil v. - II R 243/85 BStBl 1988 II S. 571

Gesetze: EntwHStG § 7 Abs. 3BewG § 102 Abs. 2

Eine für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern gebildete Rücklage ist auch dann abzuziehen, wenn die Beteiligung als "Schachtel" nach § 102 BewG steuerfrei ist

Leitsatz

Eine für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Entwicklungsländern gebildete steuerfreie Rücklage ist auch dann bei der Ermittlung des Einheitswertes des gewerblichen Betriebes abzuziehen, wenn die Beteiligung als Schachtelbeteiligung nicht zum gewerblichen Betrieb gehört (Abweichung von BFHE 139, 561, BStBl II 1984, 221).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 571
SAAAA-92595

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 13.01.1988 - II R 243/85

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