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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
nach § 130d ZPO müssen Rechtsanwälte zur Einreichung von Schriftsätzen/Anträgen das beA nutzen. Das Einreichen eines Schriftsatzes z. B. per Fax ist dann nur noch erlaubt, wenn die Technik streikt. Doch was ist unter „vorübergehender Unmöglichkeit“ zu verstehen? Die Antwort gibt Ihnen Gabriele Waldschmidt in ihrem Beitrag.
Der Gesetzgeber stellt verschiedene Anforderungen im Rahmen der Rechnungsstellung, die sowohl für ein- als auch ausgehende Rechnungen gelten. Dieses Thema ist zwar streng genommen dem Steuerrecht zuzuordnen, da steuerliche Belange jedoch alle Freiberufler und Unternehmen treffen, ist diesbezügliches Wissen auch für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte von Bedeutung. Dieser Beitrag von Susanne Kowalski stellt Ihnen u. a. die Pflichtangaben vor und liefert Handlungsempfehlungen.
Eine Probeklausur zum Thema RVG von Inga Feik finden Sie am Ende dieser Ausgabe.
Herzliche Grüße
Ihre