USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 1

EuGH-Vorlage: Direktanspruch in der Umsatzsteuer

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der Direktanspruch besagt: Ist die Rückzahlung der Umsatzsteuer vom Leistenden an den Leistungsempfänger wegen Zahlungsunfähigkeit (insbesondere Insolvenz) des Leistenden erschwert, gebieten es die unionsrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Effektivität, dass der Leistungsempfänger einen Antrag auf Erstattung unmittelbar an die Steuerbehörden richten kann (sog. Reemtsma-Entscheidung des EuGH). In entsprechenden Fallkonstellationen geht es grundsätzlich um die Wertung, ob der Leistungsempfänger das Insolvenzrisiko tragen soll oder nicht. Der BFH hatte jüngst Gelegenheit, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Er hat allerdings nicht durchentschieden, sondern Zweifel am „Reemtsma-Anspruch“ bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geäußert und den EuGH insoweit um Klärung gebeten. Lesen Sie hierzu die Beschluss-Besprechung von Dr. Axel Leonard .

Auch mit Reitpferden befasst sich der EuGH: Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung, wenn für die Teilnahme weder ein Antrittsgeld noch eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird und nur Teilnehmer mit einer erfolgreichen Platzierung ein Preisgeld erhalten. Die Ungewissheit einer Zahlung ist geeignet, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der dem Leistungsempfänger erbrachten Dienstleistung und der ggf. erhaltenen Zahlung aufzuheben. Die Urteilsbesprechung von Dr. Christian Sterzinger finden Sie .

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 5 / 2023 Seite 1
NWB QAAAJ-34878