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Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen aufgrund der Änderungen im Zuge des JStG 2022
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 706In der Praxis ergeben sich weiterhin zahlreiche steuerliche Fragen zur Ertragsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG und dem Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für Photovoltaikanlagen.
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Hintergrund
[i]Martz, Fotovoltaik-Anlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828 Das JStG 2022 schafft steuerliche Anreize für Photovoltaikanlagen, indem Betreiber kleiner Anlagen von steuerlichen Pflichten entlastet werden, um so die Energiewende zu beschleunigen. Einkünfte aus dem Betrieb bestimmter Anlagen sind seit dem ertragsteuerbefreit und die Lieferung von Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem dem Nullsteuersatz. In der Praxis ergeben sich allerdings zahlreiche Fragen rund um die Gesetzesänderungen, insbesondere zur Zuordnung zum Betriebsvermögen, zur Abfärbewirkung und zum Zusammenspiel mit dem Investitionsabzugsbetrag. Umsatzsteuerrechtlich sind insbesondere die genaue Definition der begünstigten Leistungen, die Frage der Wertabgabenbesteuerung und die Gestaltungsüberlegungen für Altanlagen von besonderer Bedeutung.
Kernaussagen
[i]Zuordnung zum BetriebsvermögenSteuerbefreite Photovoltaikanlagen sind weiterhin in die Sphäre des Betriebsvermögens einzuordnen. Dabei unterliegt die Veräußerung oder Entnahme der Anlage der Steuerb...