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NWB Nr. 10 vom Seite 692

Verhandlungsgeschick als Ursache des Gender-Pay-Gap kein Argument

BAG (8 AZR 450/21) schärft Beweisregeln im Streit um geschlechtsspezifisches Lohngefälle

Ina Jähne

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil v.  (8 AZR 450/21, PM 10/23) die Rechtsprechung zu den Beweisregeln im Streit um das geschlechtsspezifische Lohngefälle noch einmal nachgeschärft. Damit kann es einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass der nach wie vor existierende sog. Gender-Pay-Gap weiter verringert und damit mehr Lohngerechtigkeit geschaffen wird.

I. Geringe Veränderungen beim geschlechtsspezifischen Lohngefälle

[i]Weiterhin deutliche Unterschiede beim StundenlohnEine Auswertung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 hat ergeben, dass Frauen im Schnitt pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient haben als Männer. Der Durchschnittsverdienst der Frauen betrug 20,05 € brutto, der von Männern 24,36 € brutto. Damit ist der Gender-Pay-Gap im Vergleich zu einer ersten Erhebung im Jahr 2006 verringert worden. Damals war ein Unterschied von 23 % ausgewiesen worden (www.destatis.de).

[i]Gesetzgeberische Maßnahmen greifen nichtDie tatsächliche Entwicklung bleibt allerdings deutlich hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurück, den Gender-Pay-Gap mithilfe gesetzgeberischer Maßnahmen – zu nennen sind hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und insbesondere das Gesetz ...

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