Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Wesentlichkeit in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung – Darstellung und Diskussion der Wesentlichkeitsanalyse gem. ESRS (Teil 1)
Im November 2022 übermittelte die EFRAG ihre Vorschläge für ein erstes Set an ESRS an die EU-Kommission. Diese werden nunmehr überprüft; bis zum Juni 2023 sollen die Endfassungen der Standards als delegierte Rechtsakte übernommen werden und damit EU-weit zur Anwendung gelangen.
Die Berichterstattung gem. ESRS fußt weitgehend auf dem Fundament des Wesentlichkeitsgrundsatzes. Verglichen mit den noch geltenden Vorgaben der NFRD werden berichtspflichtige Unternehmen zukünftig mit umfassenderen und konkreteren Vorgaben zur Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse sowie zur (verpflichtenden) Berichterstattung hierüber konfrontiert.
Inhaltlich folgt das Wesentlichkeitsverständnis der ESRS dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Informationen sind dann angabepflichtig, wenn sie entweder unter finanziellen Gesichtspunkten für das Unternehmen selbst oder aber unter Auswirkungs-Gesichtspunkten für dessen Stakeholder wesentlich sind. Für einzelne, besonders wichtige Sachverhalte unterstellt ESRS 1 darüber hinaus eine Berichtspflicht.
Die Wesentlichkeitsanalyse als Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Auswirkungen, Chancen beziehungsweise Risiken eines...