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Darlehen | Beweis der Forderungsabtretung
Soll eine Abtretung allein mit einem notariell beglaubigten Dokument bewiesen werden, in welchem der separate Abschluss eines nicht vorgelegten Abtretungsvertrags behauptet wird, muss aus dem Dokument hervorgehen, dass auch die eingeklagte Forderung von der Beglaubigung umfasst war.
Die Abtretungsanzeige stellt kein taugliches Beweismittel für die Abtretung dar. Sie belegt nicht, dass eine Abtretung wirklich stattgefunden hat, sondern ist lediglich die Mitteilung einer solchen Abtretung.