Gesetze: KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 Buchst. b, cKVStG 1972 § 5 Abs. 2 Nr. 3KVStG 1972 § 8 Nr. 1 Buchst. b
Bei Überlassung einer im zivilrechtlichen Eigentum des Gesellschafters bleibenden Sache an die Gesellschaft ,,quoad sortem'' (Behandlung wie Eigentumsübertragung) besteht die gesellschaftsteuerpflichtige Leistung nur in der (einmaligen) Einbringung der Sache dem Werte nach
Leitsatz
Überläßt der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG der Gesellschaft eine Sache ,,quoad sortem'', so besteht die ggf. gesellschaftsteuerpflichtige Leistung nur in der (einmaligen) Einbringung der Sache dem Werte nach, nicht jedoch außerdem in deren dauernder Nutzungsüberlassung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 453 TAAAA-92560
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