Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 R 721/17

Gesetze: § 43 SGB VI; § 50 SGB VI; § 51 SGB VI; § 56 SGB VI; § 57 SGB VI; § 30 Abs 3 S 2 SGB I; § 43 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB VI; § 43 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB VI; § 50 Abs 1 SGB VI; § 51 Abs 1 SGB VI; § 56 Abs 1 SGB VI; § 56 Abs 3 SGB VI; § 249 Abs 1 SGB VI; § 55 AsylVfG 1992; § 51 AuslG 1990; §§ 51ff AuslG 1990; § 55 AuslG 1990; §§ 55ff AuslG 1990; § 25 Abs 5 AufenthG 2004; § 60a AufenthG 2004

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Anerkennung einer Kindererziehungszeit kommt nur dann in Betracht, wenn Elternteil und Kind im Erziehungszeitraum ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten.

2. Ob sich jemand gewöhnlich an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält oder vorübergehend dort verweilt, lässt sich nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise entscheiden. Bei der Beurteilung der Zukunftsoffenheit des Aufenthaltes sind alle damit verbundenen Umstände zu berücksichtigen, bei denen es sich um subjektive, objektive, tatsächliche und rechtliche Umstände handeln kann. Dies umfasst bei Ausländern auch die aufenthaltsrechtliche Position. Ist diese auf Beendigung des Aufenthalts im Inland angelegt, steht dies der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes trotz faktisch andauernden Verbleibens und einem entsprechenden Bleibewillen entgegen.

Fundstelle(n):
AAAAJ-34558

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.08.2022 - L 3 R 721/17

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen