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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 3992/20

Gesetze: SGB VII § 8; SGB VII § 56

Leitsatz

Leitsatz:

Eine dissoziative Bewegungsstörung ist nur dann hinreichend wahrscheinlich auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen, wenn dieser tatsächlich ein dramatisches Ereignis darstellt. Kommt es bei einem Angriff nur zu einem kurzen Handgemenge, welches das Opfer nach kurzer Zeit durch Flucht beenden kann und erleidet es lediglich leichte Verletzungen (hier: Platzwunde am Jochbein und Schädel-Hirn-Trauma I°), ist dies nicht der Fall.

Fundstelle(n):
BAAAJ-34549

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.12.2022 - L 10 U 3992/20

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