Für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages ist bei fehlender Lernmittelfreiheit davon auszugehen, daß dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes erwachsen
Leitsatz
1. Besteht für ein Kind keine Lernmittelfreiheit, so ist für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, daß auch Aufwendungen für die Anschaffung entsprechender Lernmittel (insbesondere Bücher) erwachsen.
2. Für Veranlagungszeiträume vor 1982 ist der Ausbildungsfreibetrag für nicht unbeschränkt steuerpflichtige Kinder (bei einer Ausbildung im Ausland) nicht entsprechend § 33 a Abs. 1 Satz 4 EStG zu kürzen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 438 SAAAA-92556
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