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BFH 23.11.2022 VI R 50/20, StuB 5/2023 S. 227

Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt (Bezug: § 3 Nr. 45 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 117, § 929 Satz 1, § 930 BGB; § 41 Abs. 2, § 42 Abs. 1 Satz 1, § 42 Abs. 2 Satz 1 AO).

Praxishinweise

(1) Nach § 3 Nr. 45 Satz 1 EStG steuerfrei sind die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten ...

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