Zur Frage eines Rechtsanspruchs auf Unterlassung einer Auskunftserteilung ohne Ersuchen an die zuständige Behörde eines EG-Mitgliedstaates
Leitsatz
Ein Antragsteller (Steuerausländer) trägt keinen Rechtsanspruch gegenüber dem BMF auf Unterlassung einer Auskunftserteilung gegenüber der zuständigen Finanzbehörde eines EG-Mitgliedstaates ohne Ersuchen schlüssig vor, wenn die beabsichtigte Auskunft lediglich einen Zahlungsvorgang betrifft und der Antragsteller nur darlegt, daß die Steuer- und Zollabteilung der zuständigen ausländischen Finanzbehörde einen Informationsaustausch untereinander pflege.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 412 JAAAA-92546